- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreter-Versammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank eG Südheide - Isenhagener Land - Altmark und die Menschen darin.
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank eG Südheide - Isenhagener Land - Altmark besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

- Frank Bonin
- Vorstandsvorsitzender
- 05141 987-8711
- Schreiben Sie mir

- Markus Creydt
- Vorstand
- 05831 256-110
- Schreiben Sie mir

- Patrick Lieb
- Vorstand
- 05141 987-8711
- Schreiben Sie mir

- Ingo Tacke
- Vorstand
- 05141 987-8711
- Schreiben Sie mir
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreter-Versammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreter-Versammlung über diese Prüfung.
Zum Aufsichtsrat gehören
- Klaus Hellmann, Winsen (Vorsitzender)
- Christian Bock, Nienhof
- Bernd Böwe, Beetzendorf
- Mathias Borschbach, Wienhausen
- Hermann Cammann, Ummern OT Pollhöfen
- Ulrich Dörrheide, Brome
- Klaus Dreblow, Wittingen
- Albrecht Fienemann, Bergen
- Sven Fischer, Wittingen
- Gerd Fricke, Leiferde
- Mirko Grethen, Bergen
- Peter Groepler, Didderse
- Karl-Michael Hoffmann, Müden/Örtze
- Rolf Linnewedel, Eschede
- Ellen Löffler, Hillerse
- Hermann Meine, Hambühren
- Gerhard Mücke, Habighorst
- Roland Neuschulz, Diesdorf
- Rainer Schulze, Groß Oesingen
- Dirk Schwarzburg, Hankensbüttel
- Klaus-Hinrich Singer, Räderloh
- Werner Warnecke, Dedelstorf
- Marc Wittig, Wathlingen
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.