Was kann unterstützt werden?
Generell können alle Maßnahmen mit Spendenzuwendungen unterstützt werden, die im Sinne des § 52, 53 oder 54 der AO förderwürdig sind. Hier einige Beispiele:
- Sportverein: Anschaffung von Sport- und Trainingsmaterial, Aktivitäten im Jugendbereich
- Musik / Kultur / Theater- und Konzertaufführungen
- Karneval/Brauchtum, Förderung Tier- u. Pflanzenzucht, Hundesport
- Heimatpflege/Denkmalschutz
- DRK, Jugend-Feuerwehr, Hilfsorganisationen: Einrichtungsgegenstände für Aufenthaltsräume, Gerätschaften und Werkzeuge, die dem Vereinszweck dienen
- Umwelt- und Naturprojekte; Maßnahmen zum Erhalt der Natur, der Pflanzen- u. Tierwelt, welche die nachhaltige Entwicklung unserer Region unterstützen
- Vereinsjubiläen, Veranstaltungen im o.g. Sinne und viele weitere
Maßnahmen