Grundsätze unserer Fördermaßnahmen

  • Die Fördermaßnahmen müssen nach Art und Umfang zum Leitbild unserer genossenschaftlichen Bank passen
  • Es werden grundsätzlich Vereine, Institutionen und Projekte innerhalb unseres Geschäftsgebietes gefördert, die dem Sinn des Gemeinwohles entsprechen
  • Bevorzugt werden Fördermaßnahmen von Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern, die sich ehrenamtlich in unserem Geschäftsgebiet engagieren
  • Fördermaßnahmen, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wollen wir verstärkt in den Focus nehmen
  • Gerne beteiligen wir uns auch an gemeinschaftlichen Förderungen im Geschäftsumfeld
  • Zuwendungsempfänger können sein: gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen, Kommunen, karitative Einrichtungen und kirchliche Institutionen
  • Voraussetzung für eine Spendenzuwendung ist die Gemeinnützigkeit