- Die Fördermaßnahmen müssen nach Art und Umfang zum Leitbild unserer genossenschaftlichen Bank passen
- Es werden grundsätzlich Vereine, Institutionen und Projekte innerhalb unseres Geschäftsgebietes gefördert, die dem Sinn des Gemeinwohles entsprechen
- Bevorzugt werden Fördermaßnahmen von Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern, die sich ehrenamtlich in unserem Geschäftsgebiet engagieren
- Fördermaßnahmen, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wollen wir verstärkt in den Focus nehmen
- Gerne beteiligen wir uns auch an gemeinschaftlichen Förderungen im Geschäftsumfeld
- Zuwendungsempfänger können sein: gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen, Kommunen, karitative Einrichtungen und kirchliche Institutionen
- Voraussetzung für eine Spendenzuwendung ist die Gemeinnützigkeit