Unsere VR-Generationenberatung

Wir geben Ihnen die Sicherheit für morgen gerüstet zu sein.

Im Verlauf des Lebens macht man sich über viele Themen Gedanken, es gibt aber auch Themen, die schiebt man gerne vor sich her.

Wir sind nicht nur Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht den größten Lebenstraum zu verwirklichen. Wir sind auch für Sie da, um rechtzeitig die Fragen zu klären, die Ihre Vermögensnachfolge betreffen.

Unsere VR-Generationenberatung ist eine ganzheitliche, generationenübergreifende Beratung, die diese zentralen Themen behandelt:

  • Vollmachten: Wer darf Sie vertreten, wenn Sie es nicht können? Nicht nur beim Geld abheben in Ihrer Volksbank, auch in vielen weiteren Situationen benötigen Sie eine Vollmacht.
  • Patientenverfügung: Kann ich meinen Angehörigen schwere Entscheidungen ersparen? Ja, eine vorliegende Patientenverfügung sichert Ihre Wünsche und nimmt Ihren Angehörigen große Last von den Schultern.
  • Pflegezeit: Was passiert wenn ich pflegebedürftig werde? Im Fall der Fälle entstehen nicht nur soziale, sondern auch finanzielle Herausforderungen. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, um sich hiergegen abzusichern.
  • Testament: Habe ich durch das Verzichten auf ein Testament nicht alles gerecht geregelt? Nein, um für die Erben und Angehörigen alles so einfach, wie möglich zu gestalten unterstützen wir Sie beim Vorbereiten Ihres letzten Willens.

 

Wir sind für Sie da

Alle unsere Generationenberater haben ein Seminar besucht und dieses erfolgreich beendet. Unsere Berater erlernten das nötige Fachwissen, um Sie und Ihre Familie gut durch die Generationenberatung zu leiten. 

Während Ihrer Beratung führen unsere Berater eine Status Quo-Analyse Ihrer perönlichen Vorsorge durch. So wird ermittelt, wo noch weiterer Handlungsbesdarf bestehen könnte. Das gesamte Gespräch ist auf die generationenübergreifende Planung ausgelegt. Hierbei ist auch sehr wichtig, dass der Berater innerhalb der Familie die Moderation übernimmt.

In einigen Fällen kann es notwendig werden, dass wir Sie an weitere Experten weiterleiten müssen. Meist wegen Dokumenten, die einer bestimmten Formvorschrift unterliegen. Deshalb bauen wir aktuell ein stetig wachsendes Netzwerk an Experten auf, um Ihnen lokal, persönlich und unbürokratisch die richtigen Adressen vorschlagen zu können.

Alles geregelt mit einer Vollmacht.

Das Leben ist unberechenbar und hält für jeden von uns immer wieder Überraschungen bereit. Diese sind auf der einen Seite gut für uns, helfen uns und bescheren uns glückliche Momente. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die bösen Überraschungen, vor denen niemand gefeit ist. So kann es auch jedem passieren, dass er durch Krankheit, eine Verletzung oder einen Unfall längerfristig außer Gefecht gesetzt wird. Mit nur einer Unterschrift kann man in diesen Fällen dafür sorgen, dass die persönlichen Geld-, Gesundheits- und Wohnangelegenheiten von einer Person ausgeführt werden, die man selbst ausgewählt hat und der man vertraut. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine völlig fremde Person hierfür im Fall der Fälle Sorge tragen muss.

 

Die eigenen Angehörigen nicht überfordern.

Es sind Situationen, die beinahe jeder schon in Filmen gesehen oder gar schon selbst erlebt hat. Ein naher Angehöriger ist nicht mehr in der Lage selbst die wichtigsten Entscheidungen zu treffen oder seine letzten Wünsche zu äußern. Genau für diesen Fall ist es ratsam eine Patientenverfügung zu erstellen. Diese regelt alle Entscheidungen, die nur der Betroffene selbst treffen sollte, von lebenserhaltenden oder verkürzenden Maßnahmen, die persönliche Meinung zur Organspende oder zur Sterbebegleitung. Nur so kann sicher gegangen werden, dass den Wünschen des Patienten entsprochen wird, denn einige Entscheidungen dürften nicht einmal die Angehörigen treffen.

Wer soll sich kümmern?

Kommt es in Folge von Krankheit, Unfall zur Pflegebedürftigkeit kann dies eine Familie sehr fordern, sogar überfordern. Neben den emotionalen, persönlichen Herausforderungen sind auch die finanziellen Folgen nicht zu unterschätzen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt bei Weitem nicht alle Kosten ab. Ein großes finanzielles Risiko stellt der sogenannte Elternunterhalt dar. Durch ihn können Kinder und Schwiegerkinder mit ihrem Vermögen oder Einkommen zur Pflege der Eltern herangezogen werden.

Wem hinterlasse ich etwas?

Beim letzten Willen ist es wichtig schon vorzeitig zu klären welchen Angehörigen, Freunden oder Einrichtungen man etwas vererben möchte. Grundsätzlich regelt dies die gesetzliche Erbfolge, jedoch sollte man im Vorhinein genauestens prüfen, ob die mit dem tatsächlichen letzten Willen übereinstimmt. Auch kann ein Testatment innerfamiliären Konflikten vorbeugen. Somit ist es in den meisten Fällen zu empfehlen seinen letzten Willen schon frühzeitig festzuhalten und regelmäßig auf seine Aktualität zu prüfen.