Änderung bei Anmeldung und Umsatzabfrage
Sie werden mindestens alle 90 Tage beim Login im OnlineBanking aufgefordert, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren. Bei der Auslösung von Zahlungen sowie dem Abruf von Umsatzinformationen trifft dies ebenso zu. Gegebenenfalls können bankindividuelle Voreinstellungen bzw. Ausnahmen vorliegen. Sie können die von Ihrer Volksbank eG Südheide - Isenhagener Land - Altmark getroffenen Einstellungen auch ändern lassen.1
Die PSD2 erlaubt den Banken eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung. In diesem Fall müssen Sie Ihre TAN nur alle 90 Tage eingeben. Wir nutzen diese Ausnahmeregelung. Mitte Dezember 2019 haben Sie beim Login im OnlineBanking erstmals die Aufforderung erhalten, sich mit Ihrem VR-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN anzumelden.
Zugriff auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto über Drittanbieter
Sie können auf Ihr Girokonto oder Geschäftskonto auch mittels Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten und von Ihnen ausgewählten sonstigen Drittanbietern zugreifen. Ihre Einwilligung vorausgesetzt, dürfen diese für Sie über eine sogenannte "Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister" Zahlungen auslösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten abrufen, also zum Beispiel von Ihrem Girokonto oder Geschäftskonto. Da diese Drittanbieter nunmehr gesetzlich reguliert und beaufsichtigt werden, dürfen Sie Ihre Authentifizierungselemente wie zum Beispiel Online-PIN und -TAN bei einem von Ihnen ausgewählten Kontoinformationsdienst, Zahlungsauslösedienst oder einem sonstigen Drittanbietern verwenden. Mit der Zugriffsverwaltung im OnlineBanking können Sie sehen, welche Drittanbieter Sie berechtigt haben. Sie können dort auch Zugriffsberechtigungen wieder entziehen. Sofern Sie sonstige Drittanbieter nutzen, empfehlen wir Ihnen, diese sorgfältig auszuwählen.