Login OnlineBanking
Eine Frau sitzt am Tisch mit Block und Stift vor einem Laptop

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen treten per 5. Oktober 2025 weitere Änderungen im Überweisungsverkehr in Kraft.

Diese Änderungen führen dazu, dass wir unsere betroffenen Sonderbedingungen aktualisieren und neu mit Ihnen vereinbaren müssen. Sie werden hierüber in den kommenden Monaten schriftlich informiert.

Die ersten Änderungen - Verkürzung der Ausführungsfrist und Entgeltgleichheit - sind bereits per 09.01.2025 wirksam geworden. Genauere Informationen hierzu finden Sie unten.

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. OnlineBanking oder Zahlungsverkehrssoftware ab. Siehe hierfür die Abschnitte „Empfängerprüfung (VOP) Allgemein“ und „Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden“

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.

Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Änderungen des Betragslimits

Die Neuregelungen beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Ab dem 5. Oktober 2025 entfällt die bis heute gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro.

Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Eine weitere Neuerung der EU-Verordnung ist das Senden von Echtzeitüberweisungen über alle Überweisungskanäle. Bisher war die Echtzeitüberweisungen ausschließlich über die "onlinefähigen" Kanäle möglich. Ab dem 08.10.2025 wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten werden, in welchen heute "Standard"-Überweisungen möglich sind, insbesondere auch für EBICS und beleghafte Zahlungen.

Änderung der Ausführungsfrist

Die EU-Verordnung 2024/886 gab im ersten Umsetzungszeitraum bis 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf 10 Sekunden vor. Diese wurde für die bestehenden Einreichungskanäle fristgerecht umgesetzt. Unsere Kunden wurden hierüber im November 2024 schriftlich informiert.

Weitere Informationen zur Empfängerüberprüfung

Online-Informationsveranstaltung

Wir bieten eine Online-Informationsveranstaltung für Firmenkunden zu den Änderungen ab dem 5. Oktober an. Zur Auswahl stehen der 28. August 2025 um 15:30 Uhr und der 3. September um 10:00 Uhr. 

Zustimmungskampagne

Warum ist eine Zustimmungskampagne notwendig?
  • Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 müssen Änderungen in unseren AGB, Sonderbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis durch eine Zustimmung des Kunden wirksam vereinbart werden. Die Anpassungen in den Sonderbedingungen zum Zahlungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis bedürfen daher einer aktiven Kundenzustimmung.

     

     

Wie erfolgt die Einholung der Zustimmung zu den Änderungen?
  • Wir schreiben Sie dazu über die uns zu Verfügung stehenden Wege an.

     
    Kunden mit Onlinezugang und elektronischem Postfach erhalten das Anschreiben inklusive der Änderungen in den Bedingungen und dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis in Ihr elektronisches Postfach. Kunden ohne elektronisches Postfach oder mit bestimmten Vertretungsregelungen erhalten das Anschreiben per Post. Für beide Wege ist ein QR-Code bzw. ein Link im Anschreiben enthalten, worüber die Zustimmung erfolgen kann. Die PIN dient zur Sicherstellung, dass ausschließlich Sie persönlich den Link aufrufen und zustimmen können.
    Kunden mit elektronischem Postfach müssen die Unterlagen bei Zustimmung nicht erneut herunterladen, da diese bereits mit dem Anschreiben in das elektronische Postfach eingestellt wurden. Kunden mit Anschreiben per Post müssen die Unterlagen zwingend vor Zustimmung herunterladen (Zwangsdownload), damit wir unserer Pflicht zur Bereitstellung der Unterlagen nachkommen.
     
    Für eine kleine Kundengruppe ist die Zustimmung über einen QR-Code bzw. Link nicht möglich. Diese Kunden erhalten ein individuelles Anschreiben per Post, welchem eine zu unterzeichnende Zustimmungserklärung beiliegt. Im Anschreiben ist zudem genannt, auf welchem Weg wir Ihnen die Änderungsunterlagen bereitstellen.

     

     

Welche Bedingungen ändern sich?
  • Die Änderungen betroffen die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, die Sonderbedingungen für das Onlinebanking, die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte) sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

     

     

     

Was passiert bei Nichtzustimmung?
  • Zunächst würden wir uns natürlich noch einmal bei Ihnen melden, falls Sie Ihre Zustimmung versäumt haben.

    Aus dem Grund, dass wir unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen dauerhaft nur dann halten können, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen, möchten wir Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorbehalten, das von den Änderungen betroffene Girokonto zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.