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Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit unseren Kontomodellen wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

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    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Gratis girocard

    Banking per Software

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

     VR-GewerbeKonto
    S
    M
    LXLXL Plus
    Kontoauszug (online/Automat)1
    (erste) girocard mtl.1,00
    Buchungsaufträge Internet0,5010 Buchungen
    mtl. inklusive
    (darüber hinaus 0,50
    pro Posten; Arbeitsposten
    0,50)
    50 Buchungen
    und 50
    Arbeitsposten
    mtl. inklusive
    (darüber hinaus
    0,35 pro Buchung/
    Arbeitsposten)
    100 Buchungen
    und 100
    Arbeitsposten
    mtl. inklusive
    (darüber hinaus
    0,25 pro Buchung/
    Arbeitsposten)
    300 Buchungen
    und 300
    Arbeitsposten
    mtl. inklusive
    (darüber hinaus
    0,10 pro Buchung/
    Arbeitsposten)
    Zahlungseingänge/Belastungen/Arbeitsposten0,50
    Dauerauftragsausführung0,50
    Barein-/-auszahlung am Automat0,50
    Buchungsaufträge SBTa0,60
    Kassenein/-auszahlung1,001,001,001,001,00
    Beleghafte Zahlung Überweisung2,502,502,502,502,50
    Beleghafte Zahlung Scheck1,501,501,501,501,50
    Firmenlastschrift0,750,750,750,750,75
    Jede zweite girocard mtl.0,500,500,500,500,50
    VR-mobileCash
    Kreditkarte Business mtl.2Classic 2,50Classic 2,50Classic 2,501 Classic ✔
    (jede weitere 2,50)
    2 Classic ✔
    Teilnahme am Bezahlsystem paydirekt
    Zugang Internetbanking
    MobileTAN / secureGo TAN40,1010 TAN mtl. ✔
    (jede weitere 0,10)
    10 TAN mtl. ✔
    (jede weitere 0,10)
    10 TAN mtl. ✔
    (jede weitere 0,10)
    10 TAN mtl.

    (jede weitere 0,10)
    TAN Generator mtl.0,50
    HBCI Karte und HBCI Kartenleser
    (als Leihgerät) mtl.
    -3,003,003,003,00
    VR-NetWorld Software mtl.1,501,501,501,501,50
    VR-ProfiCash mtl.12,5012,5012,5012,5012,50
    EC-Cash-Lösung3
    ZahlungsverkehrsCheck-Beratungnach Aufwandnach Aufwandnach Aufwand
    VR-ComputerCheck
    Basispreis mtl.3,507,5017,5027,5049,50
    Die Preise verstehen sich pro Posten / Stück, es sei denn, es steht etwas anderes in den Angaben. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt.
    ✔ ist im Kontopreis enthalten.
    Preise für weitere Dienstleistungen entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis oder dem Preisaushang. Buchungsposten werden nur berechnet,
    wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
    1) Kontoauszüge bei Postzustellung auf ausdrückliches Verlangen des Kunden zuzüglich Porto. Die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos.
    2) VisaCard oder MasterCard: Abrechnung jährlich, Bonität vorausgesetzt
    3) Abrechnung der Terminalmiete erfolgt separat über den jeweiligen Netzbetreiber
    4) Die Bepreisung erfolgt ausschließlich bei der tatsächlichen Erteilung eines Zahlungsauftrages im Interesse des Kunden.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Firmenkreditkarte

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos. 

    Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

    Gesetzliche Kontenwechselhilfe

    Wir unterstützen Sie gemäß Zahlungskontengesetz beim Wechsel Ihres Kontos zu uns.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Volksbank eG Südheide - Isenhagener Land - Altmark unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Volksbank eG Südheide - Isenhagener Land - Altmark führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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